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   BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80   

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https://dejure.org/1981,5736
BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80 (https://dejure.org/1981,5736)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1981 - 7 RAr 43/80 (https://dejure.org/1981,5736)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 (https://dejure.org/1981,5736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zweckgebundene Leistung iS von § 27 Abs 4 RehaAnO 1975

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletztenrente - Unfallversicherung - Kriegsopferversorgung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Grundrente - Ausbildungsgeld

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.02.1968 - 7 RAr 32/67

    Arbeitslosenhilfe - Anrechnung der Unfallteilrente - Anrechnung des

    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80
    anziehen muß (vgl BSG SozR 4100 5 138 Nr. 5), Mit der Gewährung von Verletztengeld gemäß 9 581 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wird nicht nur der Verlust an körperlicher Unversehrtheit entschädigt, sondern vor allem die damit verbundene Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit auf dem gesamten Bereich des wirtschaftlichen Lebens, Der hierbei entstandene Schaden wird abstrakt berechnet (vgl BSG SozR 2200 9 581 Nr. 6)° Auch dadurch, daß sich die Höhe der Verletztenrente am Jahresarbeitsverdienst (JAV) ausrichtet, kommt zum Ausdruck, daß sie nicht einen besonderen Bedarf befriedigen soll, sondern auch zum Ausgleich des Erwerbsverlustes bestimmt ist° Insoweit kann die Verletztenrente daher nicht als zweckgebundene Leistung angesehen werden (siehe auch BSGE 27, 297, 298)° Es handelt sich hierbei zwar um Leistungen zum Ausgleich eines Schadens.

    vor dem Unfall bezogenen Arbeitslohnes auswirken, nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfange einsetzen kann und dadurch einen abstrakten Einkommensverlust erleidet (BSGE 23, 253; im Ergebnis ebenso BSGE 27, 297, 298)° Solche Leistungen werden aber ausdrücklich von der Ausnahmeregelung für soge= nannte privilegierte Einkommen ausgeschlossen, so daß die Verletztenrente insoweit anrechenbares Einkommen ist (so auch Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG, Kommentar 9 138 RdNr 12, 2"Lfg" Stand: August.

  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80
    vor dem Unfall bezogenen Arbeitslohnes auswirken, nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfange einsetzen kann und dadurch einen abstrakten Einkommensverlust erleidet (BSGE 23, 253; im Ergebnis ebenso BSGE 27, 297, 298)° Solche Leistungen werden aber ausdrücklich von der Ausnahmeregelung für soge= nannte privilegierte Einkommen ausgeschlossen, so daß die Verletztenrente insoweit anrechenbares Einkommen ist (so auch Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG, Kommentar 9 138 RdNr 12, 2"Lfg" Stand: August.
  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 27/80

    Vorherige berufliche Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80
    Da der Kläger bei Eintritt in die Maßnahme noch nicht volljährig und damit nicht erwachsen war (vgl Urteil des Senats vom 13° Mai 1981 - 7 RAr 27/80 - zur Veröffentlichung bestimmt), entfällt auch ein Anspruch auf Übergangsgeld gemäß 9 59 Abs. 1 Satz 2 AFG.
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Im Urteil vom 21. Juli 1981 (SozR 4480 § 27 Nr. 4) wird die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) mit der Begründung verneint, es handele sich bei der Unfallrente um eine Leistung für entgangenes oder entgehendes Einkommen, weil davon ausgegangen werde, daß der Verletzte Nachteile dadurch erleide, daß er bestimmte Kenntnisse und Erfahrungen, die sich in der Regel auf die Höhe des von ihm vor dem Unfall bezogenen Arbeitslohnes auswirken, nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang einsetzen könne und dadurch einen abstrakten Einkommensverlust erleide (Hinweis auf BSGE 23, 253 = SozR Nr. 2 zu § 581 Reichsversicherungsordnung (RVO) und BSGE 27, 297); solche Leistungen würden aber ausdrücklich in § 138 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ausgeschlossen (SozR 4480 § 27 Nr. 4; ständige Rechtspr vgl Urteile vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 109/81 - DBl BA R 2834, AFG, § 138; Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 29/82 - SozSich 1983, 156; Urteil vom 21. März 1990 SozR 3 - 4100 § 138 Nr. 2).

    Der vorrangige Verwendungszweck läßt den Grundsatz unberührt, daß Unfallrente und Grundrente in ihrer Bemessung an der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im allgemeinen Erwerbsleben orientiert sind und den Gesichtspunkt der körperlichen Unversehrtheit nur ergänzend berücksichtigen (BSG SozR 4480 § 27 Nr. 4).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 38/04 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

    Dem lagen nicht nur eine Diskussion in der Literatur zugrunde, sondern auch Entwicklungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung (s hierzu im Einzelnen Marquardt, Der Ausgleich immateriellen Schadens in der gesetzlichen Unfallversicherung, Diss Göttingen 1991, S 24 ff): Angefangen mit der Arbeitslosenhilfe-Verordnung vom 7. August 1974 (BGBl I 1929) über Urteile des BSG (vom 21. Juli 1981, SozR 4480 § 27 Nr. 4 zum Ausbildungsgeld nach §§ 58, 40 AFG iVm § 27 RehaAnO) und des Bundesarbeitsgerichts (vom 19. Juli 1983, AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG zur betrieblichen Altersversorgung) bis zur Regelung in § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV (in Kraft getreten am 1. Januar 1986, zur Anrechenbarkeit von GUV-Renten auf die Hinterbliebenenrenten) und schließlich der Vorschrift des § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI hatte sich immer mehr die Ansicht durchgesetzt, dass Unfallrenten in Höhe der Grundrente des BVG auf andere Leistungen nicht anzurechnen seien.
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Das Bundessozialgericht hat keine Bedenken gehabt, diese Aufteilungsgrundsätze entsprechend bei der Berechnung des Ausbildungsgeldes nach § 24 Abs. 1 RehaAnO anzuwenden (BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 - SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung -

    Zu § 11 Alhi-VO, der für die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Alhi ebenfalls eine Aufteilung der Unfallrente in zweckgebundenen Mehrbedarf und Einnahmen zum Lebensunterhalt vornimmt (Nr. 4), hat der 7. Senat des BSG ebenso entschieden (SozR 4480 § 27 Nr. 4).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 537/82

    Unfallrente - Versorgungsberechtigter - Nachzahlung - Rentenbetrag - Betriebliche

    Das Bundessozialgericht hat keine Bedenken gehabt, diese Aufteilungsgrundsätze entsprechend bei der Berechnung des Ausbildungsgeldes nach § 24 Abs. 1 RehaAnO anzuwenden (BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 - SozR 4480 § 27 RehaAnO Hr. 4).
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82

    Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente -

    Das Bundessozialgericht hat keine Bedenken gehabt, diese Aufteilungsgrundsätze entsprechend bei der Berechnung des Ausbildungsgeldes nach § 24 Abs. 1 RehaAnO anzuwenden (BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 - SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81

    Kindergeld - Einnahmen zum Lebensunterhalt - Beitragspflicht - Bestimmung des

    Urteil vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 -).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 352/81
    Das Bundessozialgericht hat keine Bedenken gehabt, diese Aufteilungs grundsätze entsprechend bei der Berechnung des Ausbildungs geldes nach § 24 Abs. 1 RehaAnO anzuwenden (BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 - SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 53/81
    Urteil vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 -).
  • LSG Bayern, 27.04.1989 - L 9 Al 349/87

    Beamter; Beamtenversorgung; Dienstunfall; Erwerbsfähigkeit; Minderung;

    Ein Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG aufgrund eines Dienstunfalles mit einer MdE um 20 vH ist voll auf den Leistungssatz der Arbeitslosenhilfe anzurechnen (Fortentwicklung von BSG vom 21.7.1981 - 7 RAr 43/80 = SozR 4480 § 27 Nr. 4).
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